Energieeinsparverordnung (EnEv) in 2012

Veröffentlicht am 10 Januar 2012 von Lina Honbellano in Immobilien, News
         

Die aktuelle Energieeinsparverordnung – Abk. EnEv – gibt Eigentümern von Immobilien vor, wie hoch der Energieverbrauch in neugebauten Immobilien sowie sanierten Altbauten maximal sein darf. In der novellierten Form von 2009 hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den Bedarf an Energie von deutschen Immobilien um 30% zu reduzieren. Grundsätzlich geht es dabei um die Reduktion des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser. Im Laufe des Jahres 2012 soll die aktuelle Version vom Juli 2009 erneut angepasst werden – was vor allem bedeutet, dass die Anforderungen noch strenger werden.

Da sich die Vorschriften nun innerhalb eines Jahres ändern können, fragen sich Bauherren von neuen Immobilien zu Recht, an welche sie sich nun halten sollen. Mit Eintritt der Energieeinsparverordnung 2012 würden diese Immobilien demnach nämlich nicht mehr die aktuellen Standards erfüllen, weshalb viele ein kostspieliges Nachrüsten befürchten. Zahlreiche Bauherren bitten daher um eine schnelle Klärung des Sachverhalts, damit aktuelle Bauvorhaben nicht in Rückstand geraten.

Überblick – Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEv)
Altbauten – energetische Sanierung

Für die Modernisierung von Fenstern, Dach oder Fassade bei Altbauten bestehen bereits jetzt Vorschriften, die um ein knappes Drittel strenger sind, als die von der Energieeinsparverordnung 2007. An die EnEv muss sich allerdings nur der halten, der ein Bauteil der jeweiligen Immobilie komplett sanieren möchte. Wer also beispielsweise nur eins von zehn Fenstern austauschen will, der braucht die Richtlinien der EnEv nicht beachten.

Austausch von alten Nachtspeicherheizungen

Wer eine Immobilie mit sechs oder mehr Wohneinheiten besitzt, derjenige wird dazu verpflichtet seine Nachtspeicherheizung, die 30 Jahre und älter ist, abzuschaffen. Bis Anfang 2020 müssen diese durch eine Heizung ersetzt werden, die wesentlich effizienter arbeitet. Von dieser Regelung sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern nicht betroffen.

Regelung zum Heizkesseltausch

Wer in seiner Immobilie noch einen Heizkessel betreibt, welcher bereits vor dem 01.10.1978 in Betrieb genommen wurde und flüssigen / gasförmigen Brennstoff benötigt, der muss diesen Austauschen. Diese Regelung gilt seit dem 01.01.2009. Allerdings sind von ihr Niedertemperatur- und Brennwertheizkessel ausgenommen.

Dämmung von Warmwasserleitungen & Dachböden

Leitungen für Warmwasser und Heizung müssen gedämmt werden, wenn sie durch Räume führen, die nicht beheizt werden. Die aktuelle Fassung der EnEv sieht für Eigentümer von Immobilien derzeit vor, dass die oberste Decke oder direkt das Dach mit einer ausreichenden Dämmung versehen werden muss.

Wer im Besitzt älterer Immobilien ist, der muss u.U. damit rechnen, dass man zur Dämmung der Dachböden auch dann herangezogen wird, wenn keine Sanierung geplant ist.

Beim Kauf einer Immobilie gilt diese Vorschrift ebenfalls und man muss ihr als neuer Eigentümer dementsprechend nachkommen. Ausgenommen ist man von dieser Regelung nur, wenn man in sein Ein- oder Zweifamilienhaus bereits vor dem 01.02.2002 eingezogen ist.

Pflicht zum Besitz von Energieausweisen

In Neubauten müssen regenerative Energien eingesetzt werden, dass besagt das Erneuerbare-Energien-Gesetzt, welches seit dem 01.01.2009 in Kraft ist. Im Zuge dessen sind Bauherren und Eigentümer dazu verpflichtet einen Energieausweiß zu besitzen, der detailliert Aufschluss über den Bedarf an Energie der jeweiligen Immobilie gibt. Dieser Ausweis muss zudem immer dann vorgelegt werden, wenn die Immobilie vermietet oder an einen neuen Eigentümer verkauft werden soll. Von dieser Regelung sind Personen befreit, die in einer Immobilie wohnen, welche unter Denkmalschutz steht.

Updates zur EnEV 2012: